AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fibercept GmbH (nachfolgend „Fibercept“) und ihren Kunden über den Verkauf von Waren, insbesondere optischen Transceiver-Modulen.
Fibercept liefert ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und die Ware ausschließlich in anderen als privaten Haushalten nutzt.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Fibercept ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss
Darstellungen auf der Webseite und Angebote von Fibercept sind freibleibend.
Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand der Ware zustande. Die automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
Vertragssprache ist Deutsch. Fibercept sendet dem Kunden die Bestelldaten und diese AGB mit der Auftragsbestätigung in Textform.
Fibercept liefert unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist die Ware ohne Verschulden von Fibercept nicht verfügbar, informiert Fibercept den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern Fibercept sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über (§ 447 BGB), bei Annahmeverzug mit dessen Eintritt.
Der Kunde hat offensichtliche Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu vermerken und Fibercept zu informieren.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fibercept.
Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern und tritt Fibercept bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags ab; Fibercept nimmt die Abtretung an. Bei Zahlungsverzug kann Fibercept die Einziehungsermächtigung des Kunden widerrufen.
Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Zugriffe Dritter zeigt der Kunde unverzüglich an.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, gibt Fibercept auf Verlangen Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
§ 5 Mängelansprüche
Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel, Transportschäden sowie Falsch- und Minderlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge leistet Fibercept nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; bei Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Rechte. Rücksendungen erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung per E-Mail an support@fibercept.de. Bei berechtigter Mängelrüge trägt Fibercept die Versandkosten der Rücksendung, andernfalls der Kunde.
Mängelansprüche verjähren bei neuer Ware in 36 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 6 Abs. 1, für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB, soweit anwendbar.
Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Installation oder Handhabung (z. B. elektrostatische Entladung, Verschmutzung der optischen Schnittstellen, Betrieb außerhalb der Spezifikation).
§ 6 Haftung
Fibercept haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Fibercept.
§ 7 Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (ElektroG)
Fibercept ist unter der WEEE-Reg.-Nr. DE-96334477 bei der stiftung elektro-altgeräte register registriert. Die gelieferten Geräte werden ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt.
Fibercept bietet dem Kunden an, von Fibercept in Verkehr gebrachte Altgeräte zurückzunehmen und nach den Vorgaben des ElektroG zu behandeln und zu verwerten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Altgeräte an Fibercept zurückzugeben (§ 19 Abs. 1 Satz 2 ElektroG).
Möchte der Kunde Altgeräte zurückgeben, meldet er dies zuvor per E-Mail an support@fibercept.de mit dem Betreff „WEEE-Rückgabe“ an und nennt Unternehmen, Produkttyp und Stückzahl. Die Rücksendung erfolgt an die Fibercept GmbH, Georg-Elser-Str. 33, 85716 Unterschleißheim, Deutschland.
Abweichend von § 19 Abs. 3 Satz 1 ElektroG vereinbaren die Parteien, dass der Kunde die Versandkosten für die Rücksendung der Altgeräte an Fibercept trägt (§ 19 Abs. 3 Satz 4 ElektroG). Die Kosten der Entsorgung nach Eingang bei Fibercept (Lagerung, Sortierung, Behandlung und Verwertung) trägt Fibercept.
Mit Eingang bei Fibercept geht das Eigentum an den zurückgegebenen Altgeräten auf Fibercept über. Fibercept kann die Annahme von Geräten ablehnen, die nicht von Fibercept in Verkehr gebracht wurden.
Der Kunde erfasst Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall und ist selbst für das Löschen personenbezogener und vertraulicher Daten auf den Altgeräten verantwortlich.
Gibt der Kunde Altgeräte nicht an Fibercept zurück, hat er diese selbst nach den Vorgaben des ElektroG zu behandeln und zu verwerten oder durch einen Dritten behandeln und verwerten zu lassen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 ElektroG).
Reklamationen und Rücksendungen nicht entsorgungsreifer Ware richten sich nicht nach dieser Regelung, sondern nach § 5.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Fibercept in München. Fibercept darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.